Ein Autounfall kann ein einschneidendes Erlebnis sein, bei welchem nicht nur Ihr Fahrzeug beschädigt wird, es kann auch emotional sehr belastend wirken. Die Unsicherheit darüber, wie es weitergehen soll, der bürokratische Aufwand und die finanziellen Sorgen können überwältigend sein. Doch wir sind da, um Ihnen zu helfen.
Ihr öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger für Schäden und Wertgutachten von Kraftfahrzeugen im Großraum Frankfurt und Rhein-Main Gebiet mit mehr als 30 Jahren Erfahrung. Geprüfter Caravan-Gutachter.
Wir erstellen Gutachten für
Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie in der Regel auf ein Gutachten bestehen, damit eine evtl. Beweissicherung vorliegt und die Schadenhöhe gegenüber dem Fahrzeugwert ermittelt wird. Dies wird besonders bei Schadenhöhen nahe des Fahrzeugwertes (Wiederbeschaffungswert) nötig, um einen Totalschaden auszuschließen, aber auch zur Berechnung der merkantilen Wertminderung (Minderwert). Im Falle eines unverschuldeten Unfalls entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Wir erstellen ein neutrales Unfallgutachten, damit der Schaden an Ihrem Fahrzeug präzise dokumentiert wird und dadurch Ihre Interessen vertreten werden können.
Im Oldtimerbereich sind Wertgutachten eine wohl bekannte Vorgehensweise zur Versicherungseinstufung. Unerlässlich ist ein vorher erstelltes Wertgutachten im Falle eines Fahrzeug-Diebstahls, wenn der Wertgegenstand nicht mehr da ist. Als Classic-Analytics-Partner erstellen wir anerkannte Oldtimergutachten. Aber auch in Fällen von Erbangelegenheiten, Auslösen oder Herauskaufen aus Firmen wird ein Wertgutachten gebraucht. Wir erstellen Ihnen ein professionelles Wertgutachten, unter Berücksichtigung relevanter Faktoren, das Ihnen eine unabhängige, neutrale Grundlage zur weiteren Verwendung, auch vor Gericht dokumentiert.
Als geprüfter Caravan-Gutachter des CGF (Caravan-Gutachter-Fachverband) sind wir durch eigene Kompetenz und ein Netzwerk von erfahrenen Spezialisten in der Lage Ihnen ein Gutachten für Ihr Freizeitmobil zu erstellen, das unstrittig beweisbar ist. Im Falle eines Unfalls, eines Feuchtigkeitsschadens, oder zum Aufdecken verschwiegener Mängel. Dadurch sind Sie auf der sicheren Seite einen Partner an Ihrer Seite zu haben, der Kompetenz und Erfahrung in Sachen Freizeitmobilität vorweist. Denn für Wohnmobile, Caravans, Wohnwagen oder andere Freizeitfahrzeuge ist ein qualifiziertes Gutachten in jedem Fall von entscheidender Bedeutung.
Weitere Leistungen
Das sagen unsere zufriedenen Kunden
Ihr Kfz-Gutachter in Frankfurt und Rhein-Main Gebiet und darüber hinaus
Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Kostenermittlung für Unfallreparaturen sind wir Ihr kompetenter und verlässlicher Partner für sämtliche Anliegen rund um Ihr Fahrzeug. Unsere langjährige Erfahrung ist Ihr Gewinn.
Zertifiziert und öffentlich bestellt und vereidigt
Als KFZ-Meister und Karosseriebau-Meister mit jahrelanger Erfahrung und einer einjährigen Weiterbildung zum KFZ-Sachverständigen besteht eine grundlegende Expertise, die Kompetenz in unserer Arbeit verspricht.
Von der Handwerkskammer Wiesbaden öffentlich bestellt und vereidigt zu werden, heißt eine lange Reihe von Ausbildungen und Prüfungen zu durchlaufen, damit wir als Gerichtsgutachter rund ums Fahrzeug Kompetenz repräsentieren.
Zertifizierungen wie PersCert und TÜV-Rheinland runden das Qualitätsversprechen ab.
Es hat gekracht und Sie brauchen schnell einen Kfz-Gutachter?
Wir sind als kompetente Sachverständige im Großraum Frankfurt und über das Rhein-Main Gebiet hinaus für Sie stets erreichbar. Auch an der Unfallstelle.
Wer den Schaden hat… braucht einen guten Berater. Sie werden von uns mit Sachverstand beraten und das am besten, bevor Sie mit der Versicherung sprechen…
Wir übernehmen einen Großteil der Formalitäten für Sie.
Erstkontakt zur Versicherung, Kostenkalkulationen, Beweissicherungen, Ausarbeitung des optimalen Reparaturwegs und Beweisführung.
Wir stellen auch gerne einen Kontakt zu einem Verkehrs-Rechtsanwalt für Sie her, der weitergehende Themen wie z.B. Schmerzensgeld, Ausfallgeld etc. mit Ihnen besprechen kann.
Unfall gehabt? Das ist zu tun
Unfallstelle absichern
Schalten Sie den Warnblinker ein. Platzieren Sie das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Ziehen Sie außerdem Ihre Warnweste an und suchen Sie einen sicheren Ort auf.
Um Verletzte kümmern
Stellen Sie sicher, ob es Verletzte unter den Unfallbeteiligten gibt, leiten Sie lebensrettende Soforthilfen ein und rufen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst an.
Beweise sammeln
Halten Sie die Situation sowie Beschädigungen an beiden Fahrzeugen durch Fotos fest. Notieren Sie auf jeden Fall das gegnerische Kennzeichen und den Namen des Fahrers. Selbst kleinste Details am Unfallort können von Nutzen sein.
Nach Zeugen suchen
Suchen Sie nach möglichen Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und Aussagen dazu machen können. Notieren Sie sich deren Kontaktdaten.
Schuldfrage klären
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, keine Polizei vor Ort ist (diese kommt in den meisten Fällen nur noch bei Personenschäden), notieren Sie die Daten des Unfallverursachers und sein Eingeständnis mit Unterschrift auf Papier.
Versicherungsdaten
Tauschen Sie die Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus. Sie müssen jedoch nicht direkt am Unfallort mit der Versicherung telefonieren. Lassen Sie sich gerne eine erste kostenlose Einschätzung von uns am Telefon geben. Wenn es nötig wird, können wir Ihnen für Rechtsfragen kostenlose anwaltliche Hilfe empfehlen.
Wozu einen Kfz-Gutachter?
Unfallschäden sollten von einem unabhängigen Sachverständigen (im Volksmund Gutachter) bewertet werden, da dieser die gesetzliche Möglichkeit besitzt sein Gutachten auch späterhin anzupassen, wenn verborgene, oder nicht gleich sichtbare weitere Schäden auftauchen.
Ein weiterer, wichtiger Grund für die Beauftragung eines Gutachters ist die Gegenüberstellung des Fahrzeugwertes zum entstandenen Schaden. Lohnt es sich zu reparieren ? Oder ist es ein Totalschaden ? Erhalten Sie eine Wertminderung nach der Reparatur ? Wie hoch ist der Restwert des nun stark beschädigten Fahrzeugs ? Das Alles legt der Gutachter professionell fest und stellt Ihnen ein Gutachten zur Verfügung, welches im Regelfall, gerade wenn es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handelt, auch vor Gericht standhält, nämlich dann wenn es drauf an kommt. Und leider kommt es immer öfter vor, dass Gerichte hinzugezogen werden, weil die Gegenseite nicht zahlt, was sie sie soll.
Und der wichtigste Grund für ein Gutachten, ist die Beweissicherungskraft eines Gutachtens. Auch später vor Gericht.
Schäden können aber auch im Bereich der Aggregate (Motor und Getriebe) der Grund für ein Gutachten sein. Zum Beispiel bei Streitigkeiten unmittelbar nach einem Fahrzeugkauf. Oder frühere Unfallschäden, die vom Verkäufer aus verschiedensten Gründen nicht angegeben wurden.
Auch die generelle Wertermittlung eines Fahrzeugs bei Erbangelegenheiten, Scheidungen, Auslöse aus einer Firma, oder zum Vergleich bei einem Kauf, gehört zum Fachbereich eines Gutachters.
Darüber hinaus kann ein Gutachter bei Streitigkeiten über Schadensersatzansprüche oder Haftungsfragen eine unabhängige und objektive Meinung abgeben.
Alles, was Sie wissen sollten.
Im Falle einer Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch eine plötzliche, unvorhersehbare Einwirkung von außen, wie z.B. durch Krafteinfluss, Unfall, Wettereinfluss oder Brand, muss in den meisten Fällen eine Beweissicherung stattfinden. Diese führt ein Sachverständiger oder umgangssprachlich Gutachter durch.
Wenn Sie der Geschädigte eines Unfallschadens sind und der Schaden höher ist als die vom BGH festgelegte Bagatellschadengrenze in Höhe von 750 Euro, dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.
Des Weiteren kann er die Schadenhöhe in Bezug zum Fahrzeugwert errechnen und bestimmen. Dies ist nötig um einen Totalschaden auszuschließen.
Darüber hinaus erstellt ein Kfz-Gutachter nach einem Unfall ein rechtssicheres Unfallgutachten, um den Fahrzeughalter vor finanziellen Risiken zu schützen.
Aber auch bei Streitigkeiten betreffend des Fahrzeugwertes, oder zur Bestimmung des Wertes, zur Unfallanalyse um den Schadenhergang zu rekonstruieren, oder zur Ursachenfindung bei Fahrzeugbrand, oder einem Motorschaden ist ein Gutachter unerlässlich.
Grundsätzlich trägt die Partei, die den Unfall verursacht hat oder deren Versicherung, die entstehenden Kosten. Dies umfasst sämtliche Ausgaben, einschließlich der Kosten für einen Gutachter, Leihwagen oder Rechtsanwalt.
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls, bei Brand oder Umweltschäden ist die Kasko-Versicherung zuständig und nach den vom Besitzer unterzeichneten AKB´s teilweise weisungsbefugt.
Wenn Sie uns als Kfz-Gutachter mit einem Gutachten beauftragen, beginnen wir umgehend mit der Zusammenstellung aller notwendigen Daten. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden Ihr fertiges Gutachten. Ausnahmefälle sind z.B. Totalschaden, Gerichtsgutachten oder Brandschadenermittlung.
Es ist ratsam, nach einem Unfall so schnell wie möglich einen Kfz-Gutachter zu kontaktieren. Dadurch wird eine umfassende Beweissicherung an Ihrem beschädigten Fahrzeug gewährleistet und ein seriöses Gutachten erstellt, das sowohl Ihnen als auch der gegnerischen Versicherung die Schadenhöhe beziffert. Mit diesem professionellen Gutachten können Ihre Ansprüche effektiv durchgesetzt werden, was eine zügige Regulierung Ihres Unfallschadens ermöglicht.
Als Unfallopfer müssen Sie ihre Versicherung nicht informieren. Als Unfallverursacher hingegen schon.
Ob Sie nach einem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht benötigen, hängt ganz von der individuellen Situation ab. Nach der Schadensbegutachtung wird Ihnen unser Kfz-Sachverständiger auch bei dieser Frage weiterhelfen.
Bei einem nicht verschuldeten Unfall, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Ersatzwagen tragen.