Was tun nach einem Autounfall?

Lesedauer: ca. 6 Min. · Themen: Unfallverhalten, Absicherung, Dokumentation, Gutachter

Ein Autounfall ist in den meisten Fällen ein Schockerlebnis. In dieser Situation handeln viele Menschen falsch – aus Aufregung, Unsicherheit oder weil sie schlicht nicht wissen, was jetzt zu tun ist. Dabei entscheiden die ersten Minuten nach einem Unfall oft darüber, wie reibungslos die Schadensregulierung später abläuft.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schritte nach einem Autounfall wichtig sind – und warum ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in vielen Fällen zu Ihrem wertvollsten Verbündeten wird.

Schritt 1: Unfallstelle sichern und erste Hilfe leisten

  1. Warnblinkanlage einschalten – sofort und ohne Ausnahme, auch bei kleineren Blechschäden.
  2. Warnweste anlegen und das Fahrzeug verlassen, sobald dies sicher möglich ist.
  3. Warndreieck aufstellen – innerorts ca. 50 Meter, außerorts ca. 100 Meter, auf der Autobahn mindestens 200 Meter hinter der Unfallstelle.
  4. Verletzten helfen und bei Verletzten sofort den Notruf 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr/Rettung) wählen.

Wichtig: Fahren Sie niemals einfach weiter, auch nicht bei Bagatellschäden am geparkten Fahrzeug. Fahrerflucht ist eine Straftat und kann empfindliche Konsequenzen haben.

Schritt 2: Die Polizei rufen – wann ist sie Pflicht?

Die Polizei ist in Deutschland nicht in jedem Fall gesetzlich verpflichtend hinzuzuziehen. Sie sollten sie jedoch immer rufen, wenn Personen verletzt wurden, der Sachschaden erheblich ist, Streit über die Schuldfrage entsteht oder einer der Beteiligten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Im Zweifel gilt: Polizei rufen. Das polizeiliche Protokoll ist später ein wichtiges Dokument für Versicherung und Gutachter.

Schritt 3: Beweise sichern – das Wichtigste vor Ort

Noch an der Unfallstelle sollten Sie systematisch Beweise sammeln. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Fotos von allen Schäden an beiden Fahrzeugen, aus mehreren Winkeln und Entfernungen. Fotografieren Sie auch Reifenspuren, Splitter und die Unfallumgebung.
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen – liegt in den meisten Fahrzeugen bereit. Beide Parteien unterschreiben ihn, aber eine Unterschrift bedeutet keine Schuldanerkenntnis.
  • Zeugen notieren – Name, Anschrift und Telefonnummer von unabhängigen Zeugen sind Gold wert, wenn es später zum Streit kommt.
  • Fahrzeugdaten des Unfallgegners: Kennzeichen, Fahrzeughersteller und -modell sowie Name und Versicherung des anderen Fahrers festhalten.

Schritt 4: Die Versicherung informieren

Nach einem Unfall müssen Sie Ihre eigene Versicherung unverzüglich informieren – in der Regel innerhalb einer Woche. Das gilt auch dann, wenn Sie nicht der Verursacher sind. Die Meldepflicht besteht gegenüber Ihrer Versicherung unabhängig von der Schuldfrage.

Achtung: Unterschreiben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung keine voreiligen Erklärungen und nehmen Sie kein erstes Angebot an, bevor Sie ein unabhängiges Gutachten haben. Versicherungen bieten häufig zu niedrige Beträge an.

Schritt 5: Einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen

Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Sachschaden über der sogenannten Bagatellschadengrenze – in der Regel ab etwa 750 bis 1.000 Euro – haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert alle Schäden objektiv, ermittelt die Reparaturkosten, berechnet eine eventuelle merkantile Wertminderung und schützt Sie davor, dass die Versicherung den Schaden kleinredet oder wichtige Positionen vergisst.

Was kostet ein Fehler?

Wer ohne Gutachten direkt mit der Versicherung des Unfallgegners verhandelt, riskiert erhebliche finanzielle Nachteile. Versicherungen haben eigene Sachverständige, die im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem Interesse – arbeiten. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle Schadenpositionen vollständig erfasst werden.

Muss ich einen Anwalt einschalten?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist ein Verkehrsrechtsanwalt empfehlenswert, wenn die Schuldfrage streitig ist oder die Versicherung die Regulierung verzögert. Als Gutachter können wir Ihnen kompetente Kontakte zu Verkehrsanwälten im Rhein-Main-Gebiet vermitteln.

Darf ich mein Auto nach dem Unfall noch fahren?

Das kommt auf den Schaden an. Wenn Beleuchtung, Bremsen, Lenkung oder Reifen beschädigt sind, ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher und darf nicht gefahren werden. Im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger das Fahrzeug begutachten.

Wie lange habe ich Zeit, den Unfall zu melden?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre, beginnt jedoch erst zum Jahresende des Unfalljahres. Die eigene Versicherung ist unverzüglich zu informieren.

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