Nach einem Autounfall taucht der Begriff Unfallgutachten schnell auf. Doch was steckt genau dahinter, wann wird es wirklich benötigt – und wer zahlt es? Dieser Ratgeber gibt Ihnen alle Antworten.
Was versteht man unter einem Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist ein von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstelltes Dokument. Es erfasst alle durch einen Unfall entstandenen Schäden an einem Fahrzeug und bewertet Umfang sowie Reparaturkosten neutral und objektiv.
Anders als ein einfacher Werkstatt-Kostenvoranschlag ist ein Unfallgutachten rechtlich belastbar. Es kann als Beweismittel vor Gericht eingesetzt werden und bildet die vollständige Grundlage für Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers.
Wann ist ein Unfallgutachten notwendig?
Grundsätzlich empfiehlt sich ein Unfallgutachten bei jedem unverschuldeten Unfall, bei dem der Schaden die Bagatellschadengrenze überschreitet. Diese liegt in der Rechtspraxis üblicherweise bei ca. 750 bis 1.000 Euro.
Besonders unverzichtbar wird es, wenn die Schadenshöhe in der Nähe des Fahrzeugwerts liegt – dann muss geprüft werden, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Auch für die Berechnung der merkantilen Wertminderung ist ein Gutachten zwingend erforderlich.
Hinweis: Bei Schäden über der Bagatellschadengrenze haben Sie ein gesetzliches Recht auf ein vollständiges Sachverständigengutachten. Die Versicherung darf Ihnen keinen einfachen Kostenvoranschlag vorschreiben.
Was enthält ein professionelles Unfallgutachten?
Ein vollständiges Kfz-Gutachten enthält deutlich mehr als eine einfache Schadensauflistung. Es sichert alle relevanten Positionen für die Schadensregulierung:
- Vollständige Fotodokumentation aller sichtbaren Schäden
- Technische Schadenskalkulation (z. B. nach Audatex)
- Reparaturkosten inkl. Arbeitslohn, Material und Lackierung
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
- Restwertermittlung bei Totalschaden
- Berechnung der merkantilen Wertminderung
- Reparaturdauer als Grundlage für den Nutzungsausfall
Was unterscheidet ein unabhängiges Gutachten vom Versicherungsgutachten?
Der entscheidende Unterschied liegt in der Interessenlage. Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Sachverständiger arbeitet im Interesse der Versicherung – das bedeutet häufig: Schäden werden kleingeredet, Positionen weggelassen oder zu niedrig bewertet.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger wie Jörg Schnatz arbeitet dagegen ausschließlich in Ihrem Interesse. Sein Gutachten ist neutral, unabhängig und wird auch von Richtern als vollwertiges Beweismittel anerkannt.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“? Dieser Titel wird nur nach einer strengen Prüfung durch IHK oder Handwerkskammer verliehen. Er steht für nachgewiesene Fachkompetenz und verleiht dem Gutachten besonderes rechtliches Gewicht.
Wer trägt die Kosten für das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten. Die Honorarkosten des unabhängigen Sachverständigen trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – gesetzlich geregelt in § 249 BGB.
Bei MainUnfallGutachter erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung. Sie müssen in den meisten Fällen nicht in Vorleistung gehen.
Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?
So früh wie möglich – idealerweise noch vor dem Beginn der Reparaturarbeiten. Ein nachträgliches Gutachten nach abgeschlossener Reparatur kann das ursprüngliche Schadensbild nicht mehr vollständig dokumentieren.
Jörg Schnatz kommt flexibel zu Ihnen: nach Hause, in die Werkstatt oder an die Unfallstelle – im gesamten Rhein-Main-Gebiet rund um Frankfurt, Seligenstadt und Hanau.