Als Havariekommissar für Sie im Einsatz
Wir verfügen über einen ausgebildeten Havariekommissar und sind Ihr zuverlässiger Sachverständiger für Transport- und Güterschäden. Havarieschäden beziehen sich auf Schäden an Gütern, die während des Transports, der Lagerung oder der Beförderung auf Straßen, Gewässern, Schienen oder in der Luft auftreten.
Für die Schadensaufnahme, Schadenfeststellung und Schadendokumentation werden Havarie-Kommissare, also Experten für Transport- und Güterschäden, eingesetzt.
Ihr Havariekommissariat im Rhein-Main-Gebiet
Ein Havariekommissar (Cargo-Surveyor) ist eine von einer Institution, meist einem Versicherer beauftragte Person mit entsprechender Qualifizierung, welche Schäden und Verladungen von Transportgütern aufnimmt und überwacht. Viele Unfälle im Transportwesen ereignen sich aufgrund mangelhafter Ladungssicherung. Weitere Ursachen für Transportschäden sind falsch gewählte Verpackungen oder nicht bestimmungsgemäß verwendete Verpackungen. Hier kann der Havariekommissar eine Ursachenermittlung durchführen und dadurch Parteien von Schuld entlasten.
Das wesentliche Aufgabengebiet des Havariekommissars besteht also, in der Aufnahme von Schäden an Gütern und Verpackungen, welche im Rahmen eines Transportes beschädigt wurden.
Bei verderblichen Gütern stellt ein Havariekommissar, nach Absprache mit dem Eigentümern, Verladern und Empfängern, die weitere Verwendung, oder Verwertung und Entsorgung der beschädigten Produkte sicher um dem Verbraucher vor Schaden zu bewahren.
Wir bieten unseren Kunden eine umfassende detaillierte Schadenaufnahme nach Regelkonformität und im Sinne des Auftraggebers. Ebenso Lade-Verladebegleitung am Unfallort, oder geplanten Transporten.
Was ist im Havariefall zu tun?
Es gilt auf alle Fälle: Ruhe bewahren! Sie können uns jederzeit erreichen! Im Notfall stehen wir stets zu Ihrer Verfügung.
Situationseinschätzung. Verletzte, Gefahren für das eigene und/oder gegnerische Schiff, den LKW, die Ladung, der Umwelt oder Sonstiges?
Rettungsmaßnahmen. Erste Hilfe leisten, Hilfe durch Arzt, Taucher, Feuerwehr o.ä. notwendig ?
Notizen zum Unfallgeschehen. Notieren Sie sich im Havariefall: Datum, Uhrzeit, Orts-, Kilometerangabe, Hergang des Unfalles, Unfallbeteiligte (Schiffe, LKW und Besatzungen, LKW -Halter, Schiffseigner, Landpersonal, z.B. Verlade oder Schleusenpersonal) sowie Unfallzeugen jeweils mit Namen, Anschrift und Telefonnummer.
Geben Sie gegenüber der Polizei nur Angaben zur Person an und treffen Sie keine Aussagen zur Sache als Unfallbeteiligter (hierzu besteht keine Pflicht)! Ihre Aussage zur Sache kann später schriftlich, evtl. über einen Rechtsanwalt oder vor Gericht erfolgen.
Verhalten gegenüber dem Schadengegner. Geben Sie keine Schuldanerkenntnisse ab und machen Sie niemals irgendwelche Aussagen bezüglich des Schadenherganges gegenüber der gegnerischen Partei.
Verhalten gegenüber Bergeunternehmen: Versuchen Sie einen bereits eingetretenen Schaden gering zu halten und treffen Sie alle Maßnahmen, um weiteren Schaden abzuwenden. Am Besten Sie rufen uns zur Verladebegleitung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
Schadenfeststellung. Der eingetretene Schaden muss vor Durchführung der Reparatur durch einen Sachverständigen besichtigt und auch ggfs. der gegnerischen Partei Gelegenheit zur Schadenfeststellung gegeben werden. Damit wir im Schadenfall alles Nötige für Sie tun können wenden Sie sich direkt an uns.
Es hat gekracht und Sie brauchen schnell einen Havariekommissar?
Wir sind als kompetente Sachverständige im Großraum Frankfurt und über das Rhein-Main Gebiet hinaus für Sie stets erreichbar. Auch an der Unfallstelle.
Häufig gestellte Fragen
Ein Havariekommissar ist ein Sachverständiger für Transport- und Güterschäden, der Schäden an Waren und Gütern dokumentiert und deren Zustand bewertet.
Ein Havariekommissar wird benötigt, wenn während des Transports, der Lagerung oder der Beförderung von Gütern Schäden auftreten und eine professionelle Schadensaufnahme und -bewertung erforderlich ist.
Die Kosten für die Beauftragung eines Havariekommissars variieren je nach Umfang der Dienstleistung und dem spezifischen Schadensfall. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich für Ihren spezifischen Fall.
Ein Havariekommissar benötigt in der Regel Frachtdokumente, Lieferscheine, Versicherungsunterlagen und eine detaillierte Beschreibung des Schadens sowie Fotos, wenn verfügbar.
Nach der Schadensaufnahme erstellt der Havariekommissar einen Bericht, der die Schadensursache, den Schadensumfang und mögliche Maßnahmen zur Schadensminderung oder -beseitigung beschreibt. Dieser Bericht wird in der Regel an die beteiligten Parteien und Versicherungen weitergeleitet.