Wer zum ersten Mal einen Kfz-Sachverständigen benötigt, weiß oft nicht, was ihn erwartet. Dabei ist der Ablauf einer professionellen Begutachtung klar strukturiert – und für Sie so unkompliziert wie möglich gestaltet.
Was brauche ich für die Begutachtung?
Für die Begutachtung benötigen Sie nur wenige Unterlagen. Hilfreich sind der Fahrzeugschein, Fotos der Unfallstelle, das ausgefüllte Unfallprotokoll sowie Angaben zu eventuellen Vorschäden am Fahrzeug.
Haben Sie noch keine Unterlagen, ist das kein Problem. Der Sachverständige kann auch ohne sie eine vollständige Begutachtung durchführen. Wichtig ist vor allem, dass das Fahrzeug noch im ursprünglichen Schadenszustand begutachtet wird.
Wie wird der Termin vereinbart?
Nach Ihrem Anruf oder Ihrer Anfrage wird ein Termin an einem Ort Ihrer Wahl vereinbart. Jörg Schnatz kommt zu Ihnen – nach Hause, in die Werkstatt oder direkt an die Unfallstelle. Eine Anreise in ein Büro ist nicht erforderlich.
Dank des flexiblen Service von MainUnfallGutachter können Termine oft kurzfristig, auch noch am selben Tag, ermöglicht werden.
Tipp: Lassen Sie das Fahrzeug nicht vor der Begutachtung reparieren. Ein Gutachten nach abgeschlossener Reparatur kann das ursprüngliche Schadensbild nicht mehr vollständig dokumentieren – das schwächt Ihre Position gegenüber der Versicherung.
Was passiert bei der Fahrzeugbesichtigung?
Bei der Besichtigung vor Ort dokumentiert der Sachverständige systematisch alle sichtbaren und tastbaren Schäden. Er fertigt Fotos aus verschiedenen Winkeln an, erstellt Skizzen und notiert alle relevanten Details des Schadensbilds.
Mithilfe von Schichtdickenmessungen kann festgestellt werden, ob an bestimmten Stellen frühere Reparaturen oder Vorschäden vorliegen. Das schützt Sie vor späteren Diskussionen mit der Versicherung über vermeintliche Altschäden.
Die gesamte Besichtigung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten – je nach Fahrzeugtyp und Schadensumfang.
Wie entsteht das schriftliche Gutachten?
Nach der Besichtigung erstellt der Sachverständige das Gutachten in seinem Büro. Er kalkuliert die Reparaturkosten nach anerkannten Methoden – etwa mit dem Kalkulationssystem Audatex – und bewertet alle relevanten Schadenpositionen.
Dabei werden Wiederbeschaffungswert, Restwert sowie die merkantile Wertminderung ermittelt. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen nach der Besichtigung vor.
Was enthält das fertige Gutachten?
Das schriftliche Gutachten ist ein vollständiges, rechtlich belastbares Dokument. Es enthält alle relevanten Positionen für die Schadensregulierung:
- Vollständige Fotodokumentation aller Schäden
- Technische Schadenskalkulation nach Audatex
- Reparaturkosten inkl. Arbeitslohn, Material und Lackierung
- Wiederbeschaffungswert und Restwert (bei Totalschaden)
- Merkantile Wertminderung
- Reparaturdauer als Grundlage für den Nutzungsausfall
Was passiert nach der Gutachtenerstellung?
Mit dem fertigen Gutachten können Sie – und sofern vorhanden Ihr Verkehrsrechtsanwalt – alle Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Das Gutachten kann auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt weitergeleitet werden.
Nach abgeschlossener Reparatur kann eine Reparaturbestätigung ausgestellt werden, die den ordnungsgemäßen Abschluss der Arbeiten dokumentiert. Jörg Schnatz steht auch nach der Gutachtenübergabe für Rückfragen zur Verfügung.

