Kostenvoranschlag oder Gutachten?

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Immer wieder stellt sich die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag, wie die Versicherung ihn gerne haben möchte aus? Oder sollte lieber ein Gutachten erstellt werden? Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden. Was die Versicherungswirtschaft aber gerne möchte ist, dass sie im Falle eines Kostenvoranschlages eigene Kosten spart. Sie als Geschädigter, erhalten keine, oder keine ausreichende Wertminderung, der Schaden wird nicht ins Verhältnis mit dem Wert des Fahrzeugs gesetzt und im schlimmsten Fall kann keine Schadenerweiterung nach Demontage erfolgen, weil der Kostenvoranschlag die Kosten bindet.

Eine konkrete Aussage ob Gutachten oder Kostenvoranschlag, kann erst nach einer kurzen Besichtigung des Schadens, auch per Foto beantwortet werden. Rufen Sie uns an, wir klären das zusammen. Ab einer Bagatellschadengrenze von 1000,- Euro haben Sie zumindest ein Recht auf ein fundiertes unabhängiges Gutachten, als eindeutige Grundlage zur Schadenabwicklung.

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