Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

„Was kostet mich der Gutachter?“ ist eine der häufigsten Fragen nach einem Unfall. Die gute Nachricht: In vielen Fällen gar nichts. Wer die Kosten trägt und wann Ausnahmen gelten, erklärt dieser Ratgeber.

Wer trägt die Kosten bei einem unverschuldeten Unfall?

Wenn Sie einen Unfall nicht selbst verursacht haben, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihr unabhängiges Gutachten vollständig. Das ist gesetzlich in § 249 BGB verankert: Wer einen Schaden verursacht, muss für alle daraus entstehenden notwendigen Kosten aufkommen.

Bei MainUnfallGutachter erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung. Sie müssen in den meisten Fällen nicht in Vorleistung gehen.

Ab welchem Schaden habe ich Anspruch auf ein Gutachten?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestschadensgrenze. In der Rechtspraxis hat sich jedoch eine Bagatellschadengrenze von ca. 750 bis 1.000 Euro etabliert. Unterhalb dieser Schwelle reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus – darüber haben Sie grundsätzlich Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten.

Schadenshöhe Empfehlung Kosten trägt
Unter ca. 750 € Kostenvoranschlag Werkstatt Gegnerische Haftpflicht
Ab ca. 750–1.000 € Kfz-Gutachten Gegnerische Haftpflicht
Nahe Fahrzeugwert Gutachten zwingend erforderlich Gegnerische Haftpflicht

Was gilt bei Teilschuld?

Bei einer Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig nach der Haftungsquote aufgeteilt. Liegt die Quote bei 70:30, trägt die gegnerische Versicherung 70 % der Kosten, Sie selbst 30 %.

In solchen Fällen ist ein Verkehrsrechtsanwalt empfehlenswert. MainUnfallGutachter kann Ihnen kompetente Ansprechpartner im Rhein-Main-Gebiet vermitteln.

Was ist bei einem Eigenunfall oder Kaskoschaden?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden – etwa durch Hagelschaden, Parkunfall oder Fahrzeugdiebstahl – gibt es keine gegnerische Haftpflicht, die zahlt. Hier greift Ihre eigene Vollkaskoversicherung.

Viele Vollkaskoversicherungen erstatten auch in diesen Fällen die Gutachterkosten ganz oder teilweise. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Darf die Versicherung die Gutachterkosten kürzen?

Ja, das kommt in der Praxis vor – und ist einer der häufigsten Streitpunkte in der Schadensregulierung. Versicherungen versuchen gelegentlich, Gutachterkosten mit dem Argument zu kürzen, der Sachverständige sei „zu teuer“ gewesen.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch klar entschieden: Solange die Gutachterkosten in einem angemessenen Verhältnis zum festgestellten Schaden stehen, sind sie vollständig zu erstatten. Eine Pflicht zum Preisvergleich vor der Beauftragung besteht nicht (BGH, Az. VI ZR 67/06).

Freies Wahlrecht: Sie haben das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem – nicht im Interesse der Versicherung.

Wann ist ein Gegengutachten sinnvoll?

Wenn die Versicherung des Unfallverursachers ein eigenes Gutachten mit erheblich niedrigeren Schadensbeträgen vorlegt, können Sie ein Gegengutachten beauftragen. Bestätigt dieses Ihre ursprünglichen Ansprüche, müssen dessen Kosten in vielen Fällen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

Das Sachverständigenverfahren ist ein gesetzlich verankertes außergerichtliches Instrument, um strittige Schadensbeträge zu klären – ohne direkten Rechtsstreit. MainUnfallGutachter steht Ihnen dabei kompetent zur Seite.

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