Auto: Wertminderung nach Unfall

Lesezeit: 2 Minuten

Auch wenn Ihr Auto nach dem Unfall perfekt repariert ist: Beim Verkauf gilt es als Unfallwagen. Käufer zahlen dafür weniger. Diesen Wertverlust muss Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers ersetzen.

Was ist merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung ist der Betrag, um den Ihr Auto allein durch den Makel „Unfallwagen“ weniger wert ist. Es geht also nicht um sichtbare Schäden, sondern um den geringeren Preis auf dem Markt.

Davon zu unterscheiden ist die technische Wertminderung. Sie liegt vor, wenn nach der Reparatur ein echter Mangel bleibt, etwa ein leichter Farbunterschied im Lack.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Die Wertminderung ermittelt der Sachverständige im Unfallgutachten. Dafür gibt es verschiedene anerkannte Berechnungsmethoden. Wichtige Faktoren sind:

  • Alter und Laufleistung des Fahrzeugs
  • Art und Umfang des Schadens
  • Höhe der Reparaturkosten
  • Vorschäden
  • Wie gefragt das Modell auf dem Markt ist

Gibt es Wertminderung auch bei älteren Autos?

Früher galt eine grobe Grenze von fünf Jahren und 100.000 Kilometern. Heute berücksichtigen Gutachter und Gerichte auch ältere Fahrzeuge, wenn der Unfall den Marktwert spürbar senkt.

Bekommen Sie die Wertminderung auch ohne Reparatur?

Ja. Auch bei der fiktiven Abrechnung steht Ihnen die Wertminderung zu. Sie ist ein eigener Posten neben den Reparaturkosten.

Warum fehlt die Wertminderung oft im Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt listet nur die Reparatur auf. Die Wertminderung taucht dort nicht auf. Deshalb verschenken viele Geschädigte Geld, wenn sie auf ein Gutachten verzichten. Wann sich welche Lösung lohnt, lesen Sie im Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag. Beim Motorrad gilt übrigens dasselbe.

brandgutachten-kfz

Über Jörg Schnatz

Ähnliche Beiträge