Der Auffahrunfall ist einer der häufigsten Unfälle im Straßenverkehr. Meist ist die Schuldfrage schnell geklärt. Der Schaden am Fahrzeug ist aber oft größer, als er auf den ersten Blick aussieht.
Wer ist beim Auffahrunfall schuld?
In der Regel haftet, wer auffährt. Juristen sprechen vom Anscheinsbeweis. Das Gericht geht davon aus, dass der Auffahrende zu dicht gefahren ist, zu spät gebremst hat oder abgelenkt war.
Es gibt aber Ausnahmen. Hat der Vordermann kurz vorher die Spur gewechselt oder ohne Grund stark gebremst, kann die Haftung geteilt werden. Dann sind Zeugen, Fotos und ein Gutachten besonders wichtig.
Welche Schäden werden nach einem Auffahrunfall oft übersehen?
Die Stoßstange sieht nach einem leichten Aufprall oft noch gut aus. Dahinter steckt aber viel Technik:
- Querträger und Aufpralldämpfer hinter der Stoßstange
- Kofferraumboden und hintere Längsträger
- Parksensoren, Rückfahrkamera und Radarsensoren
- Anhängerkupplung und deren Halterung
- Rückleuchten und Kabel
Solche Schäden erkennt nur, wer genau hinsieht. Deshalb lohnt sich bei einem Auffahrunfall fast immer ein Unfallgutachten.
Was sollten Sie direkt nach dem Auffahrunfall tun?
- Warnblinker an, Warnweste anziehen, Unfallstelle sichern.
- Nach Verletzten schauen und im Zweifel den Notruf wählen.
- Fotos von beiden Fahrzeugen und der Unfallstelle machen.
- Kennzeichen, Namen und Versicherung des Unfallgegners notieren.
- Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren.
Die komplette Checkliste finden Sie im Ratgeber Was tun nach einem Unfall?.
Was steht Ihnen als Geschädigter zu?
Sind Sie unschuldig, zahlt die Versicherung des Auffahrenden. Dazu gehören die Reparaturkosten, die Wertminderung, ein Mietwagen oder Nutzungsausfall und die Kosten für den Gutachter. Wer nicht reparieren will, kann auch fiktiv abrechnen.
Nach einem Auffahrunfall klagen viele über Nackenschmerzen. Lassen Sie sich in jedem Fall ärztlich untersuchen, auch wenn die Beschwerden erst später kommen.
Warum sollten Sie nicht den Gutachter der Versicherung nehmen?
Die gegnerische Versicherung bietet oft an, sich um alles zu kümmern. Ihr Gutachter arbeitet aber im Auftrag der Versicherung. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen selbst zu wählen. Die Kosten trägt bei klarer Schuld die Gegenseite.
