Nach einem Motorradunfall geht es zuerst um Ihre Gesundheit. Danach geht es darum, dass Sie für den Schaden an Motorrad und Ausrüstung voll entschädigt werden. Hier erfahren Sie, was dabei wichtig ist.
Was tun direkt nach dem Motorradunfall?
- Unfallstelle sichern und Warnweste anziehen, falls möglich.
- Bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen.
- Helm nur abnehmen, wenn es nötig ist, etwa bei Atemnot.
- Fotos von Motorrad, Unfallstelle und Spuren machen.
- Daten des Unfallgegners und von Zeugen notieren.
Lassen Sie sich auch bei leichten Beschwerden ärztlich untersuchen. Manche Verletzungen zeigen sich erst später. Mehr Tipps im Ratgeber Was tun nach einem Unfall?.
Welche Schäden am Motorrad werden oft übersehen?
Bei einem Sturz wirken große Kräfte auf das Motorrad. Nicht alle Schäden sind sichtbar:
- Verzogener Rahmen oder Heckrahmen
- Verbogene Gabel oder Lenkkopflager
- Beschädigte Felgen
- Risse an Motorgehäuse oder Verkleidungshalter
Deshalb sollte ein Sachverständiger das Motorrad gründlich prüfen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Motorrad-Gutachten.
Bekommen Sie Helm und Schutzkleidung ersetzt?
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallgegners auch Helm, Kombi, Jacke, Handschuhe und Stiefel ersetzen. Oft wird dabei ein Abzug für das Alter der Kleidung gemacht.
Einen Helm sollten Sie nach einem Aufprall immer tauschen, auch wenn außen kaum etwas zu sehen ist. Heben Sie beschädigte Teile und Kaufbelege bis zur Regulierung auf.
Was steht Ihnen außerdem zu?
- Reparaturkosten oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungsaufwand
- Wertminderung nach der Reparatur
- Kosten für das Gutachten
- Abschleppkosten
- Nutzungsausfall oder Mietmotorrad
Beim Nutzungsausfall prüfen Versicherungen bei Motorrädern genauer. Entscheidend ist, ob Sie das Motorrad in der Zeit wirklich genutzt hätten, etwa als tägliches Fahrzeug oder in der Saison.
Wer zahlt den Gutachter?
Waren Sie nicht schuld, zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Sie dürfen den Sachverständigen selbst wählen. Alles dazu im Ratgeber Wer zahlt den Gutachter?
