Das H steht für „historisch“. Mit dem H-Kennzeichen wird Ihr Fahrzeug offiziell als Oldtimer anerkannt. Das bringt handfeste Vorteile. Doch nicht jedes alte Auto bekommt es.
Welche Voraussetzungen gelten für das H-Kennzeichen?
- Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
- Das Fahrzeug ist weitgehend im Originalzustand.
- Es ist in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand.
- Ein amtlich anerkannter Prüfer bestätigt das in einem Gutachten nach § 23 StVZO.
Umbauten sind nicht automatisch ein Problem. Veränderungen, die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung üblich waren, werden meist akzeptiert.
Wie läuft die Begutachtung für das H-Kennzeichen ab?
- Sie vereinbaren einen Termin bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle.
- Der Prüfer führt die Hauptuntersuchung und die Oldtimer-Begutachtung durch.
- Er bewertet Originalität und Zustand.
- Mit dem positiven Gutachten gehen Sie zur Zulassungsstelle.
Welche Vorteile bringt das H-Kennzeichen?
- Steuer: Für Pkw gilt ein fester Jahresbetrag von 191,73 Euro, für Motorräder 46,02 Euro.
- Umweltzonen: Sie dürfen ohne Feinstaubplakette hineinfahren.
- Versicherung: Viele Oldtimer-Versicherungen bieten günstige Tarife für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.
Braucht man für das H-Kennzeichen ein Wertgutachten?
Nein, das H-Kennzeichen und das Wertgutachten sind zwei verschiedene Dinge. Das § 23-Gutachten bestätigt nur den Oldtimer-Status. Wie viel Ihr Fahrzeug wert ist, steht dort nicht. Genau das brauchen Sie aber für die Versicherung und im Schadenfall. Dafür erstellen wir ein Oldtimer-Gutachten. Mehr zur Versicherung lesen Sie im Ratgeber Oldtimer versichern.
Gibt es das H-Kennzeichen auch für Motorräder und Wohnmobile?
Ja. Die Regeln gelten für alle Fahrzeugarten, also auch für Motorräder, Wohnmobile und Wohnwagen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
