Oldtimer: H-Kennzeichen

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Das H steht für „historisch“. Mit dem H-Kennzeichen wird Ihr Fahrzeug offiziell als Oldtimer anerkannt. Das bringt handfeste Vorteile. Doch nicht jedes alte Auto bekommt es.

Welche Voraussetzungen gelten für das H-Kennzeichen?

  • Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
  • Das Fahrzeug ist weitgehend im Originalzustand.
  • Es ist in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand.
  • Ein amtlich anerkannter Prüfer bestätigt das in einem Gutachten nach § 23 StVZO.

Umbauten sind nicht automatisch ein Problem. Veränderungen, die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung üblich waren, werden meist akzeptiert.

Wie läuft die Begutachtung für das H-Kennzeichen ab?

  1. Sie vereinbaren einen Termin bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle.
  2. Der Prüfer führt die Hauptuntersuchung und die Oldtimer-Begutachtung durch.
  3. Er bewertet Originalität und Zustand.
  4. Mit dem positiven Gutachten gehen Sie zur Zulassungsstelle.

Welche Vorteile bringt das H-Kennzeichen?

  • Steuer: Für Pkw gilt ein fester Jahresbetrag von 191,73 Euro, für Motorräder 46,02 Euro.
  • Umweltzonen: Sie dürfen ohne Feinstaubplakette hineinfahren.
  • Versicherung: Viele Oldtimer-Versicherungen bieten günstige Tarife für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.

Braucht man für das H-Kennzeichen ein Wertgutachten?

Nein, das H-Kennzeichen und das Wertgutachten sind zwei verschiedene Dinge. Das § 23-Gutachten bestätigt nur den Oldtimer-Status. Wie viel Ihr Fahrzeug wert ist, steht dort nicht. Genau das brauchen Sie aber für die Versicherung und im Schadenfall. Dafür erstellen wir ein Oldtimer-Gutachten. Mehr zur Versicherung lesen Sie im Ratgeber Oldtimer versichern.

Gibt es das H-Kennzeichen auch für Motorräder und Wohnmobile?

Ja. Die Regeln gelten für alle Fahrzeugarten, also auch für Motorräder, Wohnmobile und Wohnwagen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

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Über Jörg Schnatz

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