Auto: Totalschaden

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„Das ist ein Totalschaden“ hört niemand gern. Doch das heißt nicht automatisch, dass Ihr Auto verschrottet werden muss. Entscheidend ist, welche Art von Totalschaden vorliegt und wie Sie abrechnen.

Was ist der Unterschied zwischen technischem und wirtschaftlichem Totalschaden?

Beim technischen Totalschaden lässt sich das Fahrzeug gar nicht mehr sicher reparieren. Das ist etwa bei schweren Rahmenschäden oder Bränden der Fall.

Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur möglich, aber teurer als der Wert des Autos. Der Gutachter vergleicht dafür die Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert.

Wie viel Geld bekommen Sie beim Totalschaden?

Sie erhalten den Wiederbeschaffungsaufwand. Das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, also dem, was Ihr Unfallauto noch wert ist.

Beispiel: Ihr Auto hatte vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 12.000 Euro. Das Unfallauto ist noch 3.000 Euro wert. Sie erhalten 9.000 Euro und können das Auto zum Restwert verkaufen.

Dazu kommen bei Fremdschuld weitere Posten wie Gutachterkosten, Abschleppkosten und Nutzungsausfall für die Zeit bis zur Ersatzbeschaffung.

Was besagt die 130-Prozent-Regel?

Sie hängen an Ihrem Auto? Dann dürfen Sie es auch reparieren lassen, wenn die Reparatur bis zu 30 Prozent teurer ist als der Wiederbeschaffungswert. Die Versicherung des Unfallgegners muss das zahlen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Reparatur erfolgt fachgerecht und vollständig nach Gutachten.
  • Sie nutzen das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiter.
  • Die Reparaturkosten liegen wirklich unter 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts.

Die fachgerechte Reparatur belegen Sie am besten mit einer Reparaturbestätigung.

Warum ist beim Totalschaden ein eigenes Gutachten so wichtig?

Beim Totalschaden entscheiden wenige hundert Euro beim Wiederbeschaffungswert oder Restwert über Ihre Auszahlung. Ein unabhängiges Unfallgutachten sorgt dafür, dass diese Werte fair ermittelt werden und nicht zu Ihren Lasten gerechnet wird.

Kann auch beim Wildunfall oder Hagel ein Totalschaden vorliegen?

Ja. Auch nach einem Wildunfall oder Hagelschaden kann die Reparatur teurer sein als das Auto. Dann rechnet Ihre Kaskoversicherung nach ihren Bedingungen ab.

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Über Jörg Schnatz

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