Unfallgutachten

Unfallgutachten vom Experten

Wir stehen Ihnen kompetent und flexibel zur Seite, wir führen eine Beweissicherung, auch gerne vor Ort durch und erstellen Ihr Gutachten für Sie. Wir ermitteln dabei für Sie den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturhöhe, den Restwert, die Wertminderung und auch die Nutzungsausfallentschädigung.

Vorsicht bei Angeboten der gegnerischen Versicherung, die sich für Sie um ALLES kümmern wird. Die Versicherung kümmert sich um ihre eigenen Belange, aber nicht um Sie. Sprechen Sie lieber vorab mit uns, danach können Sie immer noch entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen.

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Keine Kosten für Unfallopfer
Hilfe direkt an der Unfallstelle
Gutachten meist innerhalb von 24 H

Stets Unabhängig und im Haftpflichtschadenfall kostenfrei für Sie im Einsatz.

Rund um das Rhein-Main-Gebiet

Sie hatten einen Unfall ? Dann holen Sie sich einen Experten

Es ist wichtig einen zuverlässigen und in Ihrem Sinne handelnden KFZ-Sachverständigen (Gutachter) an Ihrer Seite zu haben. Den entstandenen Schaden können wir nicht wegzaubern, aber dafür Sorge tragen, dass er nicht größer wird und Sie All das bekommen, was Ihnen zusteht.

Warum sollten Sie uns vertrauen ? Wir sind unabhängig, frei und tanzen nicht nach den Vorgaben der Versicherung. Wir sind für Sie da und haben keine Interessenkonflikte. Unsere Gutachten sind objektiv und unparteiisch. Wir sind öffentlich bestellt und vereidigt, das bedeutet dass wir als Gerichtsgutachter arbeiten. Auch Richter verlassen sich auf unser unabhängiges Urteil. Und wie auch Richter sagen, kann man das Gesetz von der einen, oder der anderen Seite sehen. So kann man auch einen Schaden an einem KFZ aufbauend oder vernichtend betrachten. Und wir sind dafür da, Sie aufzubauen.

Vertrauen Sie deshalb auf mehr als 30 Jahre Erfahrung.

Zur Info: Nach einem unverschuldeten Unfall über der sogenannten Bagatellschadengrenze also mehr als 1000,- Euro, sollten Sie in der Regel auf ein Schadensgutachten bestehen, damit eine evtl. Beweissicherung vorliegt und die Schadenhöhe gegenüber dem Fahrzeugwert ermittelt wird. Sollten Sie die Bagatellschadengrenze nicht abschätzen können, senden Sie uns ein Bild z.B. per Whatsapp und wir sagen Ihnen, ob die Reparatur unterhalb 1000,- Euro kostet. 

Besonders bei Schadenhöhen nahe des Fahrzeugwertes (Wiederbeschaffungswert) wird ein Gutachten nötig, sogar unerlässlich, aber auch zur Berechnung des merkantilen Minderwertes (Wertminderung) der Ihnen als Ausgleich evtl. zusteht. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Wir erstellen ein neutrales Unfallgutachten, damit der Schaden an Ihrem Fahrzeug präzise dokumentiert wird und dadurch Ihre Interessen vertreten werden können. Um Ihre Interessen tiefergehend zu vertreten, können wir Ihnen auch Kontakte zu empfehlenswerten Verkehrsrechtsanwälten verschaffen, die sich auskennen und Ihnen helfend zur Seite stehen.

Dank unseres flexiblen Services können wir Ihr Fahrzeug an einem Ort und zu einer Zeit begutachten, die Ihnen am besten passt. Ob zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder direkt an der Unfallstelle.

Wozu wird ein Unfallgutachten benötigt?

Ein Unfallgutachten ist ein wichtiges Dokument, das bei einem Verkehrsunfall oder einem Schaden am Fahrzeug benötigt wird. Es dient dazu, den Umfang der Schäden zu dokumentieren und eine objektive Bewertung der entstandenen Kosten zu liefern. Hier sind einige Gründe, warum ein Unfallgutachten benötigt wird:

  1. Schadensfeststellung: Ein Unfallgutachten ermöglicht eine genaue Feststellung der Schäden am Fahrzeug. Es listet alle Beschädigungen auf, die durch den Unfall verursacht wurden, einschließlich äußerlicher Schäden an Karosserie und Lack sowie innerer Schäden an Motor, Elektronik oder anderen Komponenten.
  2. Kostenkalkulation: Das Gutachten dient als Grundlage für die Kalkulation der Reparaturkosten. Es listet die erforderlichen Reparaturen auf und schätzt die Kosten für Material und Arbeitszeit, um das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.
  3. Versicherungsansprüche: Mit einem Unfallgutachten können Versicherungsansprüche effektiv abgewickelt werden. Die detaillierte Dokumentation der Schäden hilft dabei, einen fairen Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen und Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung zu vermeiden.
  4. Beweismittel: Ein Unfallgutachten kann als Beweismittel dienen, insbesondere wenn es um die Haftungsfrage bei einem Unfall geht. Es enthält objektive Informationen über den Unfallhergang und die entstandenen Schäden, die zur Klärung von Streitigkeiten beitragen können.
  5. Rechtliche Zwecke: In einigen Fällen kann ein Unfallgutachten auch für rechtliche Zwecke benötigt werden, z.B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder zur Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber anderen beteiligten Parteien.

Insgesamt ist ein Unfallgutachten ein wichtiges Instrument, um die finanziellen Folgen eines Unfalls zu bewerten und sicherzustellen, dass die Betroffenen angemessen entschädigt werden. Es bietet eine objektive und dokumentierte Analyse der Schäden, die eine Grundlage für weitere Maßnahmen darstellt, sei es die Reparatur des Fahrzeugs, die Abwicklung von Versicherungsansprüchen oder rechtliche Schritte zur Durchsetzung von Ansprüchen. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner zur Erstellung von Unfallgutachten.

Ihre Rechte nach einem Unfall

Die Schuldfrage sollte direkt nach einem Unfall geklärt werden.

Ich bin schuld

Bei diesem Vorfall handelt es sich um einen Kaskoschaden. In dieser Situation liegt die Entscheidungsgewalt bei Ihrer Versicherung.

Bevor Sie einen Gutachter Ihrer Wahl zur Begutachtung des Schadens beauftragen, empfiehlt es sich, zuerst Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen. Oft wird die Höhe des Schadens von dem Gutachter festgestellt, den Ihre Versicherung beauftragt. Beachten Sie: Wenn Sie bei einem Kaskoschaden eigenständig einen Gutachter beauftragen, müssen Sie möglicherweise die Kosten für das Gutachten selbst tragen.

Ich bin nicht schuld

In diesem Fall handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Sie haben die Kontrolle über die Situation.

Es steht Ihnen frei, einen Gutachter Ihrer Wahl zur Feststellung des Schadens zu beauftragen. In der Regel entstehen für Sie dabei keine Kosten, da die Honorare für unsere Dienstleistung von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wir empfehlen außerdem, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, der Sie rechtlich bei der Schadensabwicklung unterstützen kann.

Schuldfrage ist nicht geklärt

Der Unfallgegner behauptet ebenfalls im Recht zu sein wie Sie? In diesem Fall ist ein Gutachten als Beweissicherung sehr zu empfehlen. Sprechen Sie uns bezüglich der Kosten gerne direkt an, wir finden einen Weg.

Auf diese Weise können Sie beispielsweise Ihr Fahrzeug reparieren lassen, ohne länger darauf verzichten zu müssen, bevor die Schuldfrage geklärt ist

In solchen Situationen ist ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens unverzichtbar. Wenn es zu einer Teilschuld kommt, sollten Sie unbedingt Ihren Anwalt nach dem Konzept des „Quotenrechts“ fragen.

Es hat gekracht und Sie brauchen schnell einen Kfz-Gutachter?

Wir sind als kompetente Sachverständige im Großraum Frankfurt und über das Rhein-Main Gebiet hinaus für Sie stets erreichbar. Auch an der Unfallstelle.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ein neutral verfasstes Unfallgutachten ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug präzise erkannt und bewertet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie eine angemessene und gerechte Entschädigung von der gegnerischen Versicherung erhalten. Zudem kann ein unabhängiges Gutachten dazu beitragen, potenzielle Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft zu vermeiden.

Grundsätzlich trägt die Partei, die den Unfall verursacht hat oder deren Versicherung, die entstehenden Kosten. Dies umfasst sämtliche Ausgaben, einschließlich der Kosten für einen Gutachter, Leihwagen oder Rechtsanwalt.

Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls, bei Brand oder Umweltschäden ist die Kasko-Versicherung zuständig und nach den vom Besitzer unterzeichneten AKB´s teilweise weisungsbefugt.

Wenn Sie uns als Kfz-Gutachter mit einem Gutachten beauftragen, beginnen wir umgehend mit der Zusammenstellung aller notwendigen Daten. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden Ihr fertiges Gutachten. Ausnahmefälle sind z.B. Totalschaden, Gerichtsgutachten oder Brandschadenermittlung.

Ja, allerdings nur, wenn ein spezifischer Grund angeführt wird. Es genügt nicht, wenn die gegnerische Versicherung pauschal behauptet, dass das erstellte Unfallgutachten fehlerhaft sei. Die Anfechtung ist daher an formale Voraussetzungen gebunden.